All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der LernfabriQ

1. Gel­tungs­be­reich
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ver­trä­ge zwi­schen der LernfabriQ Kempten (im Fol­gen­den “LernfabriQ”) und ihren Kun­den über die Erbrin­gung von Nachhilfedienstleistungen.

2. Ver­trags­schluss
Der Ver­trag kommt durch die Anmel­dung des Kun­den und die Annah­me durch die LernfabriQ zustande.

3.  Leis­tun­gen der LernfabriQ
3.1 Die LernfabriQ bie­tet Nach­hil­fe­un­ter­richt in Ein­zel- und Grup­pen­un­ter­richt an.
3.2 Der Unter­richt fin­det in den Räum­lich­kei­ten der LernfabriQ oder als Online­un­ter­richt statt.

4. Mit­wir­kungs­pflicht des Schü­lers / der Schü­le­rin
4.1 Der Schü­ler / die Schü­le­rin ver­pflich­tet sich:
 • Sei­ne ent­spre­chen­den Schul­sa­chen, Lehr- und Lern­ma­te­ria­li­en (Bücher, Hef­te) sowie Hilfs­mit­tel (For­mel­samm­lung, Zir­kel, Mäpp­chen, Papier…) zu jedem Unter­richt unauf­ge­for­dert und voll­stän­dig mit­zu­brin­gen.
 • Jeden Unter­richt regel­mä­ßig und pünkt­lich zu besu­chen.
 • Zuhau­se im erfor­der­li­chen Umfang zu üben und zu ler­nen.
 • Schul­auf­ga­ben, Extem­po­ra­le u. a. Leis­tungs­er­he­bun­gen zur Aus­wer­tung des Leis­tungs­stan­des und zur wei­te­ren Anpas­sung der För­der­maß­nah­men der LernfabriQ vor­zu­le­gen bzw. zu über­mit­teln.
4.2 In der LernfabriQ wer­den weder die schu­li­schen Haus­auf­ga­ben gemacht, noch ersetzt die Nachhilfe das häus­li­che Ler­nen und Üben.
4.3 Soll­ten von den Nach­hil­fe­leh­rern der LernfabriQ eige­ne Haus­auf­ga­ben gege­ben wer­den, sind die­se im nächs­ten Nach­hil­fe­un­ter­richt im glei­chen Fach dem Leh­rer / der Leh­re­rin unauf­ge­for­dert vorzulegen.

5. Zah­lungs­be­din­gun­gen
5.1 Die Zah­lung des Monats­bei­trags erfolgt mit­tels Last­schrift im Vor­aus, in der Regel am ers­ten Werk­tag des jewei­li­gen Monats. Even­tu­el­le Mehr­stun­den eines Monats wer­den gemein­sam mit der fol­gen­den Last­schrift ein­ge­zo­gen.
5.2 Bei stun­den­wei­ser Abrech­nung erfolgt die Zah­lung mit­tels Last­schrift am Ende des Monats bzw. zu Beginn des Fol­ge­mo­nats.
5.3 Mit jeder ver­bind­li­chen Anmel­dung wird eine ein­ma­li­ge Anmel­de­ge­bühr in Höhe von 49,- € fäl­lig für Bera­tung, Ver­wal­tung, Schul­bü­cher, Lern­mit­tel, digi­ta­le Medi­en, Kopien… Die­se wird mit der ers­ten Last­schrift ein­ge­zo­gen. Aus­ge­nom­men davon sind Feri­en- und Inten­siv­kur­se gemäß sepa­ra­ter Anmel­dung sowie BuT.
5.4 Der Kun­de ist für die ent­spre­chen­de Kon­to­de­ckung ver­ant­wort­lich. Anfal­len­de Kos­ten durch Rück­last­schrift oder man­gels Kon­to­de­ckung wer­den dem Kun­den in Rech­nung gestellt.
5.5 Erklä­rung zu Bank­ver­bin­dun­gen: Der Kun­de erklärt an Eides statt, dass alle von ihm ange­ge­be­nen Bank­ver­bin­dun­gen aus­schließ­lich sei­ne eige­nen sind oder dass er vom Kon­to­in­ha­ber aus­drück­lich zur Nut­zung die­ser Bank­ver­bin­dung für Zah­lun­gen an die LernfabriQ ermäch­tigt wur­de. Der Kun­de stellt die LernfabriQ von jeg­li­chen Ansprü­chen Drit­ter frei, die sich aus der unbe­rech­tig­ten Nut­zung einer Bank­ver­bin­dung erge­ben könnten.

6. Rech­nun­gen
6.1 Rech­nun­gen wer­den an die vom Kun­den ange­ge­be­ne per­sön­li­che E‑Mail-Adres­se ver­sandt bzw. im Fall einer Rech­nungs­le­gung an Drit­te an deren E‑Mail-Adres­se.
6.2 Über den per­sön­li­chen Zugang zur Ver­wal­tungs­soft­ware der LernfabriQ kön­nen Kun­den jeder­zeit Rech­nun­gen ein­se­hen und aus­dru­cken.
6.3 Die­se Mög­lich­keit ist zu nut­zen, um Jah­res­über­sich­ten von Aus­ga­ben für die Nachhilfe zur Vor­la­ge bei Drit­ten zu erstellen.

7. Haf­tung
7.1 Die LernfabriQ haf­tet nicht für Schä­den, die Schü­ler auf dem Hin- und Rück­weg vom Unter­richt erlei­den.
7.2 Erzie­hungs­be­rech­tig­te tra­gen dafür Sor­ge, dass Schü­ler unmit­tel­bar nach Been­di­gung des Unter­richts von ihnen selbst oder einer dazu ermäch­tig­ten Per­son abge­holt wer­den oder die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ermäch­ti­gen ihre Kin­der, selb­stän­dig den Heim­weg anzu­tre­ten.
7.3 Für Schä­den, die Schü­ler im Unter­richt erlei­den, haf­tet die LernfabriQ nur bei grob fahr­läs­si­gem oder vor­sätz­li­chem Ver­hal­ten der Insti­tuts­lei­tung oder des Lehr­kör­pers.
7.4 Für Schä­den durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung durch Schü­ler haf­ten die Erziehungsberechtigten.

8. Aus­schluss vom Unter­richt
Die LernfabriQ behält sich vor, ein­zel­ne Schü­ler aus wich­ti­gem Grund vom Unter­richt aus­zu­schlie­ßen. Als wich­ti­ge Grün­de gel­ten dau­ern­des, nach­hal­ti­ges Stö­ren ande­rer Schü­ler oder des Lehr­kör­pers, mut­wil­li­ge Zer­stö­rung der Ein­rich­tung, von Unter­richts­ma­te­ria­li­en etc.

9. Fehl­stun­den und Ände­rungs­wün­sche
9.1 Bei ent­schul­dig­tem Feh­len oder gewünsch­ter Ter­min­ver­schie­bung (min­des­tens 24 Stun­den vor­her abgesagt/​angemeldet) kön­nen nach Rück­spra­che Nach­hol­stun­den bzw. Ver­schie­bun­gen ver­ein­bart wer­den. Ein Anspruch hier­auf besteht nicht.
9.2 Spä­ter abge­sag­te Unter­rich­te (ins­be­son­de­re alle am Unter­richts­tag nach 10:00 Uhr abge­sag­ten Unter­rich­te) wer­den im betref­fen­den Lern­ein­trag des Schü­lers / der Schü­le­rin als „Unent­schul­digt Schü­ler“ ver­merkt mit dem Zusatz „abge­sagt XX:XX Uhr“. Als unent­schul­digt ver­merk­te Unter­rich­te wer­den wie durch­ge­führ­te Unter­rich­te berech­net. Ein Anspruch auf Nach­hol­stun­den für die­se Ter­mi­ne besteht nicht. Alle Lern­ein­trä­ge sind online über den per­sön­li­chen Kun­den-Log­in jeder­zeit ein­seh­bar.
9.3 Unent­schul­dig­tes Feh­len wird voll berech­net.
9.4 Die Ver­rech­nung ange­sam­mel­ter Gut­stun­den ist nicht mög­lich durch Aus­set­zen von monat­li­chen Gebüh­ren, finan­zi­el­le Erstat­tung oder Über­tra­gung auf Prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kur­se.
9.5 Gut- oder Nach­hol­stun­den ver­fal­len mit Aus­schei­den eines Schülers/​einer Schü­le­rin durch Kün­di­gung oder Pau­sie­ren sowie spä­tes­tens mit Ablauf Sep­tem­ber des fol­gen­den Schul- bzw. Stu­di­en­jah­res.
9.6 Bestehen­de Gut- bzw. Nach­hol­stun­den sol­len zeit­nah bzw. vor Ablauf in Anspruch genom­men wer­den. Dies hilft, unnö­ti­ge Kos­ten zu ver­mei­den und ist uner­läss­lich für einen guten Lernerfolg.

10. Schul­fe­ri­en und Fei­er­ta­ge
10.1 Der Unter­richt ent­fällt an gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen.
10.2 In den Schul­fe­ri­en fin­den regel­mä­ßig ver­ein­bar­te Unter­rich­te zu den gewohn­ten Zei­ten wei­ter statt, aus­ge­nom­men vom 23.12. bis ein­schließ­lich 02.01.
10.3 In den Som­mer­fe­ri­en fin­det der monat­li­che Unter­richt bei fort­lau­fen­der Zah­lung kom­pri­miert in einer bzw. zwei Wochen nach Wahl des Kun­den statt, sofern nicht ander­wei­tig Feri­en­un­ter­richt (für Nach­prü­fung, Auf­nah­me­prü­fung, Schul­jah­res­vor­be­rei­tung u. Ä.) ver­ein­bart wur­de.
10.4 Ab Schul­jah­res­be­ginn fin­det der Unter­richt wie­der regu­lär wöchent­lich statt. Neue Unter­richts­zei­ten soll­ten früh­zei­tig mit dem Büro ver­ein­bart wer­den. Bestehen­de Ter­mi­ne des alten Schul­jah­res wer­den nicht über die Som­mer­fe­ri­en aufrechterhalten.

11. Kün­di­gung
11.1 Die monat­li­che Anmel­dung kann von bei­den Sei­ten bis zum 15. jeden Monats für den Fol­ge­mo­nat schrift­lich gekün­digt wer­den.
11.2 Bei stun­den­wei­ser Abrech­nung ist eine Kün­di­gung jeder­zeit mit 2 Werk­ta­gen Vor­lauf mög­lich.
11.3 Prü­fungs­schü­ler sind auto­ma­tisch zum Ablauf des Prü­fungs­mo­nats gekün­digt.
11.4 Ein frei­wil­li­ges Pau­sie­ren oder ein Ruhe­mo­nat kommt einer Kün­di­gung gleich.

12. Online-Unter­richt
12.1 Für Online-Unter­rich­te gel­ten die glei­chen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen.
12.2 Die LernfabriQ stellt kei­ne Hard­ware zur Ver­fü­gung.
12.3 Bei tech­ni­schen Pro­ble­men sei­tens der LernfabriQ besteht Anspruch auf einen Ersatz­ter­min, bei Pro­ble­men sei­tens des Schü­lers nicht.

13. Daten­schutz
13.1 Mit der Anmel­dung stimmt der Kun­de der Kon­takt­auf­nah­me via Mes­sen­ger-Diens­ten zum Zwe­cke von Ter­min­ver­ein­ba­run­gen oder Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zu.
13.2 Der Kun­de stimmt der Anzei­ge des voll­stän­di­gen Schü­ler­na­mens auf einem sepa­ra­ten Moni­tor im Ein­gangs­be­reich der LernfabriQ zu. Dort fin­den die Kin­der eine Über­sicht der Raum­ver­tei­lung des aktu­el­len Tages, in wel­cher sie selb­stän­dig erse­hen kön­nen, bei wem und in wel­chem Raum sie Unter­richt haben.
13.3 Die LernfabriQ hält sich an die natio­na­len und euro­päi­schen Geset­ze zum Daten­schutz (DSGVO, BDSG u. a.).
13.4 Die voll­stän­di­ge Daten­schutz­er­klä­rung ist unter https://​www​.lernfabriq​.de/​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​e​r​k​l​a​e​r​ung einsehbar.

14. Qua­li­täts­si­che­rung und Beschwer­de­ma­nage­ment
14.1 Die LernfabriQ ist bestrebt, eine hohe Qua­li­tät des Unter­richts sicher­zu­stel­len und führt regel­mä­ßi­ge Eva­lua­tio­nen durch.
14.2 Bei Beschwer­den oder Anre­gun­gen kön­nen sich Kun­den direkt an die Insti­tuts­lei­tung wen­den. Beschwer­den wer­den zeit­nah bear­bei­tet und Lösun­gen gemein­sam erarbeitet.

15. Ände­run­gen der AGB
15.1 Die LernfabriQ behält sich vor, die­se AGB jeder­zeit zu ändern.
15.2 Ände­run­gen wer­den dem Kun­den spä­tes­tens einen Monat vor dem vor­ge­schla­ge­nen Zeit­punkt ihres Wirk­sam­wer­dens in Text­form ange­bo­ten.
15.3 Die Zustim­mung des Kun­den gilt als erteilt, wenn er sei­ne Ableh­nung nicht vor dem vor­ge­schla­ge­nen Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Ände­run­gen ange­zeigt hat.

16. Schluss­be­stim­mun­gen
16.1 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt.
16.2 Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.
16.3 Gerichts­stand ist Kempten, soweit gesetz­lich zulässig.

Stand: 10.07.2024

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Unter­rich­te fin­den wei­ter zu den ver­ein­bar­ten Unter­richts­zei­ten statt.

Zusätz­lich bie­ten wir für Abschluss­schü­ler vie­le Prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kur­se in den Faschings‑, Oster- und Pfingst­fe­ri­en an.

Ach­tung: Im August wird der regu­lä­re Unter­richt nicht wöchent­lich wahr­ge­nom­men, son­dern in einer Woche kom­pri­miert . Wir emp­feh­len dies gegen Ende der Feri­en als früh­zei­ti­ge Vor­be­rei­tung auf den Schul­jah­res­start. Sie ent­schei­den, wel­che Woche Ihnen am bes­ten passt.

Zusätz­lich ange­bo­te­ne Som­mer­fe­ri­en­kur­se sowie alle Prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kur­se wer­den sepa­rat berechnet.

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  • Uns ist der ste­ti­ge Kon­takt zu Ihnen wich­tig. Daher geben wir Zwi­schen- und Fortschrittsberichte
  • gege­be­nen­falls erfolgt eine Anpas­sung der Fördermaßnahme
  • mit 16 Tagen Vor­lauf zu jedem Monats­en­de möglich
  • Prü­fungs­schü­ler brau­chen nicht zu kün­di­gen; mit dem Monat der Prü­fung enden auto­ma­tisch Anmel­dung und SEPA Lastschriftmandat

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